
Designed and engineered in Germany.
schnapptack GmbH
Schulze-Delitzsch-Straße 13
70565 Stuttgart
© schnapptack 2019
Falls Sie Bewirtungskosten als Betriebsabgaben absetzen wollen, benötigen Sie einerseits eine Rechnung und andererseits einen Bewirtungsbeleg. Ein Geschäftsessen hat den Zweck, das eigene Unternehmen voranzubringen und dient nicht dem Privatvergnügen. Aus diesem Grund kann es von der Firma bezahlt werden, die daraufhin 70 Prozent der Ausgaben von der Steuer absetzen kann. 30 Prozent der Ausgaben bleiben als nicht abzugsfähige Betriebskosten (Eigenanteil) bestehen.
Zum Absetzen der Bewirtungskosten benötigen Sie einen Bewirtungsbeleg nach amtlichen Vorgeben.